Steuerliche Sachverhalte enden nicht an der Grenze. Wer in Dänemark lebt und weiterhin Einkünfte aus Deutschland bezieht oder als in Deutschland Ansässiger eine Immobilie in Dänemark besitzt, hat regelmäßig steuerliche Berührungspunkte mit beiden Staaten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Renten oder Pensionen, Einkünfte aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder um Arbeitslohn geht – als Grenzpendler ebenso wie bei einer Tätigkeit aus dem Homeoffice.

Meine Kanzlei befindet sich kurz hinter der Grenze in Flensburg, mein eigener Wohnsitz in Dänemark. Ein besonderes Augenmerk meiner Tätigkeit liegt auf grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten zwischen Dänemark und Deutschland. Im Mittelpunkt meiner Beratung steht das deutsche Steuerrecht unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkom-mens zwischen beiden Staaten.

 

1. Umzug nach Dänemark

Mit dem Umzug nach Dänemark ändern sich regelmäßig auch die steuerlichen Verhältnisse in Deutschland und es kommen neue steuerliche Pflichten in Dänemark hinzu. Das gilt insbesondere, wenn nach dem Wegzug weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielt werden, beispielsweise durch Vermietung, durch eine Berufstätigkeit oder aus Vermögen.

Bereits für das Jahr des Umzugs ist deshalb zu prüfen, welche steuerlichen Folgen sich aus dem Wechsel des Wohnsitzes ergeben, welche Einkünfte Deutschland weiterhin besteuern darf und welche steuerlichen Erklärungspflichten fortbestehen oder neu entstehen.

Auch in den folgenden Jahren kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt dabei auch eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland in Betracht. Welche steuerliche Behandlung sinnvoll und möglich ist, hängt von den Einkünften und den persönlichen Verhältnissen im Einzelfall ab.

 

 

2. In Dänemark wohnen – in Deutschland arbeiten

Wer in Dänemark wohnt und in Deutschland arbeitet, hat steuerliche Berührungspunkte mit beiden Staaten. Neben dem Wohnsitz und dem Sitz des Arbeitgebers kommt es insbesondere darauf an, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Das wird vor allem dann relevant, wenn die Arbeit nicht ausschließlich in Deutschland erfolgt, sondern einzelne Arbeitstage oder auch die gesamte Tätigkeit im Homeoffice in Dänemark ausgeübt werden.

Grenzüberschreitende Fragen stellen sich jedoch nicht nur für Arbeitnehmer. Auch bei Selbständigen – egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – spielt der Ort der Tätigkeit für die steuerliche Einordnung eine wesentliche Rolle. Im konkreten Einzelfall können weitere Aspekte relevant sein.

 

3. Deutsche Renten und Pensionen bei Wohnsitz in Dänemark

Wer seinen Wohnsitz in Dänemark hat und eine Rente oder Pension aus Deutschland bezieht, muss die steuerliche Behandlung der Bezüge in beiden Staaten berücksichtigen. Dabei kommt es insbesondere auf die Art der jeweiligen Altersbezüge an.

Immer häufiger sind Bezüge aus verschiedenen Ländern zu berücksichtigen; je nach Erwerbsbiographie, beispielsweise durch Tätigkeiten in verschiedenen Ländern, können Altersbezüge aus mehreren Staaten zusammentreffen.

Gesetzliche Renten, Betriebsrenten und Pensionen sind steuerlich nicht gleich zu behandeln. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte zusteht und wie die Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

 

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